ドイツ BSI オンラインアクセス法に基づくポータルネットワークの技術ガイドライン (2025.02.04)
こんにちは、丸山満彦です。
ドイツでは2017年に行政サービスへのオンラインアクセス改善法(オンラインアクセス法)(esetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG))が制定され、引き続き改善され続けているようですが、その技術ガイドラインが要約一部できたようです...
できたのは、
TR-03172 Portalverbund (Rahmendokument) | TR-03172 ポータルネットワーク(枠組み) |
TR-03172-3 Onlinedienst | TR-03172-3 オンラインサービス |
TR-03172-4 Antragsrouting | TR-03172-4 申請ルーティング |
ドイツ政府、英国政府のウェブページは、統一感がありますが、情報収集という意味では、非常にやりやすいです。申請等についてはしたことがないのでわからないですが...
日本は利用者目線より、予算都合(予算単位)でウェブが作られていますよね...
● Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik; BSI
プレス...
・2025.02.04 Technische Richtlinie zum Portalverbund nach Onlinezugangsgesetz veröffentlicht
Technische Richtlinie zum Portalverbund nach Onlinezugangsgesetz veröffentlicht | オンラインアクセス法に基づくポータルネットワークの技術ガイドラインが発表された |
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die ersten Dokumente der Technischen Richtlinie TR-03172 „Portalverbund“ veröffentlicht. Das Rahmendokument der Technischen Richtlinie sowie die Teile 3 „Onlinedienst“ sowie 4 „Antragsrouting“ stehen ab sofort in der Version 1.0 bereit. | 連邦情報セキュリティ局(BSI)は、技術ガイドラインTR-03172「ポータルネットワーク」の最初の文書を公開した。技術ガイドラインの枠組み文書および第3部「オンラインサービス」、第4部「アプリケーションルーティング」は、現在バージョン1.0で入手可能である。 |
Bei dem im Onlinezugangsgesetz definierten Portalverbund handelt es sich um die technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern. Der Portalverbund soll Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Organisationen den elektronischen Zugang zu den Leistungen der öffentlichen Verwaltung ermöglichen. | オンラインアクセス法で定義されたポータルネットワークは、連邦および州の行政ポータルを技術的にリンクするものである。ポータルネットワークは、企業や組織だけでなく、市民が行政サービスに電子的にアクセスできるように設計されている。 |
Die Technische Richtlinie TR-03172 Portalverbund richtet sich an die Verantwortlichen für die Umsetzung von Bestandteilen des Portalverbunds. Sie formuliert Anforderungen zur Gestaltung der Informationssicherheit im Portalverbund und angeschlossener Komponenten. Die Technische Richtlinie wurde zusammen mit den Ländern erarbeitet und liegt nun nach zwei öffentlichen Kommentierungsrunden in der Version 1.0 vor. Weitere Teile sind in Vorbereitung. | 技術ガイドライン TR-03172 Portalverbund は、ポータルネットワークのコンポーネントを実装する担当者向けに作成されている。ポータルネットワークおよび接続されたコンポーネントの情報セキュリティの設計要件を規定している。この技術ガイドラインは、各州と共同で作成され、2回のパブリックコメント募集を経て、現在バージョン1.0が利用可能となっている。さらに、他の部分も準備中である。 |
ガイドのポータル...
BSI TR-03172 Portalverbund | BSI TR-03172 ポータル |
Gegenstand der Technischen Richtlinie | 技術ガイドラインの対象 |
Am 18. August 2017 trat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, auch Onlinezugangsgesetz (OZG) genannt, in Kraft. Es wurde zuletzt durch das OZG-Änderungsgesetz am 19. Juli 2024 geändert. Das OZG verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale verfügbar zu machen. Diese Verwaltungsportale sollen zusätzlich zu einem interoperablen Portalverbund verknüpft werden, der es Nutzenden ermöglicht, von einem beliebigen Portal aus jede gewünschte elektronische Verwaltungsleistung zu erreichen und barrierefrei, medienbruchfrei und sicher in Anspruch zu nehmen. Die OZG-Umsetzung umfasst hierbei 575 unterschiedliche Leistungsbündel mit insgesamt über 6000 Verwaltungsleistungen. | 2017年8月18日、オンライン行政サービスへのアクセス改善に関する法律(オンラインアクセス法(OZG))が施行された。同法は2024年7月19日にOZG改正法によって最後に改正された。OZGは、連邦政府および州政府に対し、行政ポータルを通じて行政サービスを電子的に利用できるようにすることを義務付けている。これらの行政ポータルは、相互運用可能なポータルネットワークにもリンクされ、ユーザーはどのポータルからでも希望する電子行政サービスにアクセスでき、障壁やメディアの不連続性なしに安全に利用できる。 OZGの実施には、合計6,000以上の行政サービスからなる575の異なるサービスパッケージが含まれる。 |
Die Zuständigkeiten der Verwaltungsleistungen überdecken sämtliche föderale Ebenen: Bund, Länder und Kommunen. Um einen unnötigen Mehrfachaufwand durch eine parallele Digitalisierung derselben Verwaltungsleistung in mehreren Behörden zu vermeiden, werden im sogenannten Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) viele der Leistungen von Behörden mit der Möglichkeit zur Nachnutzung durch andere Behörden entwickelt und bereitgestellt. Damit diese vielfältige Landschaft an Lösungen interoperabel zusammenwirken kann, werden zentral bereitgestellte Komponenten und damit verbunden gemeinsame Standards und Schnittstellen genutzt. | 行政サービスの責任は、連邦、州、地方のすべての連邦レベルにわたっている。 複数の当局で同じ行政サービスが並行してデジタル化されることによる不必要な重複作業を避けるため、当局が提供するサービスの多くは、「1つのサービスをすべてに(EfA)」の原則に従って、他の当局が後から利用できるオプションとともに開発され、利用可能にされている。この多様なソリューションの環境が相互運用可能に連携できるように、中央で提供されるコンポーネントと関連する共通の標準およびインターフェースが使用される。 |
Die Technische Richtlinie TR-03172 Portalverbund richtet sich an die Verantwortlichen für die Umsetzung von Bestandteilen des Portalverbunds und beschreibt Anforderungen an verschiedene Komponenten des Portalverbunds in einzelnen Teildokumenten. | 技術ガイドラインTR-03172 Portalverbundは、ポータルネットワークのコンポーネントを実装する担当者を対象としており、個々のサブドキュメントでポータルネットワークのさまざまなコンポーネントの要件を説明している。 |
BSI TR-03172 Portalverbund (Rahmendokument) | BSI TR-03172 Portalverbund(枠組み文書) |
Das Dokument TR-03172 ist das Rahmendokument der Technischen Richtlinie. Es beschreibt grundlegende Sachverhalte, Rahmenbedingungen und die Aufteilung der Technischen Richtlinie. Es dient als erste Anlaufstelle zur schnellen Orientierung innerhalb der Technischen Richtlinie. | 文書 TR-03172 は技術ガイドラインの枠組み文書である。 基本的事項、枠組み条件、技術ガイドラインの構造について記述している。 技術ガイドラインの概要を素早く理解するための最初の窓口となる。 |
TR-03172 Portalverbund | TR-03172 ポータルネットワーク |
BSI TR-03172-3 Onlinedienst | BSI TR-03172-3 オンラインサービス |
Die TR-03172-3 Onlinedienst beschreibt Anforderungen an webbasierte Onlinedienste zur Antragsstellung. | TR-03172-3 オンラインサービスは、申請の提出のためのウェブベースのオンラインサービスに関する要件を規定している。 |
TR-03172-3 Onlinedienst | TR-03172-3 オンラインサービス |
BSI TR-03172-4 Antragsrouting | BSI TR-03172-4 申請ルーティング |
Die TR-03172-4 Antragsrouting beschreibt Anforderungen an Dienste für Routing und Zustellung von Anträgen vom Onlinedienst an Fachverfahren. | TR-03172-4 申請ルーティングは、オンラインサービスから専門手続きへの申請のルーティングと配信のためのサービスに関する要件を規定している。 |
TR-03172-4 Antragsrouting | TR-03172-4 申請ルーティング |
TR-03172 Portalverbund (Rahmendokument) | TR-03172 ポータルネットワーク(枠組み) |
全体像...
BSI TR-03172: Rahmendokument | BSI TR-03172:フレームワーク文書 |
Das vorliegende Dokument TR-03172 bildet den Rahmen der Technischen Richtlinie ab und dient als Anlaufpunkt zur schnellen Orientierung innerhalb der Technischen Richtlinie. Es enthält eine Einführung in die Thematik und formuliert den Rahmen der Technischen Richtlinie. Zusätzlich erklärt das Dokument Aufbau und Struktur der Technischen Richtlinie und verweist für die jeweiligen Komponenten und Fragestellungen auf die entsprechenden Teildokumente oder zusätzlichen Technischen Richtlinien. Abschließend enthält es das zentrale Glossar, sowie das zentrale Abkürzungsverzeichnis. Zum Verständnis der Technischen Richtlinie muss jeweils der relevante TR-Teil in Kombination mit dem Rahmendokument betrachtet werden. | 本文書TR-03172は、技術ガイドラインの枠組みを提供し、技術ガイドライン内の素早いオリエンテーションの起点となる。本文書は、主題の紹介と技術ガイドラインの枠組みの策定を含んでいる。さらに、この文書では技術ガイドラインの構造を説明し、個々のコンポーネントや質問に関連するサブ文書や追加の技術ガイドラインを参照している。最後に、この文書には主要な用語集と主要な略語リストが含まれている。技術ガイドラインを理解するには、関連するTRパートを枠組み文書と併せて考慮する必要がある。 |
BSI TR-03172-1: PVOG | BSI TR-03172-1: PVOG |
Das Online-Gateway Portalverbund (PVOG) ist eine zentrale Komponente des Portalverbunds. Es dient dem Finden und Ansteuern von Verwaltungsleistungen. Hierfür kommuniziert es mit angeschlossenen Redaktionssystemen, welche Informationen zu Verwaltungsleistungen sowie Zuständigkeiten enthalten. Das PVOG kann in Verwaltungsportale eingebunden werden. Das Teildokument TR-03172-1 umfasst Anforderungen an das PVOG inklusive der Schnittstellen zu den angeschlossenen Redaktionssystemen. | ポータルネットワークのオンラインゲートウェイ(Online-Gateway Portalverbund – PVOG)は、ポータルネットワークの中心的なコンポーネントである。行政サービスを検索し、アクセスするために使用される。このために、行政サービスと責任に関する情報を含む接続された編集システムと通信する。PVOGは行政ポータルに統合することができる。サブドキュメントTR-03172-1は、接続された編集システムへのインターフェースを含む、PVOGの要件をカバーしている。 |
BSI TR-03172-2: Datenschutzcockpit | BSI TR-03172-2: データ保護コックピット |
Das Datenschutzcockpit ist eine zentrale Komponente, die es Nutzenden erlaubt, Auskunft über den Austausch ihrer Daten zwischen angeschlossenen Behörden nachzuvollziehen, sofern dieser unter Verwendung der Identifikationsnummer des Nutzenden stattgefunden hat. Das Teildokument beschreibt insbesondere die Anforderungen an die sichere Abfrage und Übertragung der besonders schützenswerten Informationen aus dem Datenschutzcockpit. | データ保護コックピットは、ユーザーの識別番号を使用して接続された当局間でデータの交換が行われた場合に、ユーザーがそのデータ交換に関する情報を追跡できる中心的なコンポーネントである。特に、このサブドキュメントでは、データ保護コックピットから特に機密性の高い情報を安全に取得および送信するための要件について説明している。 |
BSI TR-03172-3: Onlinedienst | BSI TR-03172-3: オンラインサービス |
Der Onlinedienst ist ein Service, mit dem die antragstellende Person interagiert und der die Antragsdaten entgegennimmt. Er erzeugt hieraus die Fachnachricht des Antrags zur Verwaltungsleistung und sendet diese Richtung Fachverfahren als empfangende Stelle ab. In der TR-03172-3 werden neben dem Betrieb des Onlinedienstes ebenfalls Anforderungen an die unterschiedlichen Funktionen, die im Rahmen der Antragsstellung möglich sind, etwa dem Dateiupload oder einer Zwischenspeicherung gestellt. | オンラインサービスは、申請者がやりとりを行い、申請データを受け取るサービスである。このデータを使用して管理サービス用の申請管理メッセージを生成し、受信ポイントとして専門手続きに送信する。オンラインサービスの運用に加え、TR-03172-3では、申請の提出時に可能な各種機能(ファイルのアップロードや一時保存など)の要件も定義している。 |
BSI TR-03172-4: Antragsrouting | BSI TR-03172-4: 申請のルーティング |
Das Antragsrouting ist ein Dienst für die Zuständigkeitsfindung und Zustellung von Anträgen über eine eigene Komponente im Portalverbund. Dies ist für die korrekte Zustellung zwischen Onlinediensten und Fachverfahren relevant. Das zugehörige Teildokument formuliert informationssicherheitstechnische Anforderungen an den Ablauf des Routings und die Zustellung von Antragsdaten an die Fachverfahren. | リクエストルーティングは、ポータルネットワーク内の専用コンポーネントを介して責任を決定し、リクエストを配信するサービスである。これは、オンラインサービスと専門手続き間の正確な配信に関連する。関連するサブドキュメントは、ルーティングプロセスと専門手続きへのリクエストデータの配信に関する情報セキュリティ要件を定めている。 |
BSI TR-03172-5: ePayment | BSI TR-03172-5: ePayment |
Das Teildokument TR-03172-5 formuliert Anforderungen an die Bezahlkomponente des Portalverbunds, über die die Zahlungsinformationen für einen Antrag notwendig sind, also Ermittlung und Zuordnung der empfangenden Stelle, Vorgangszuordnung, Zahlungsmodalitäten und Weiterleitung auf angebundene Zahlungsverkehrsprovider. | サブドキュメントTR-03172-5は、ポータルネットワークの支払いコンポーネントに関する要件を定めており、これはアプリケーションの支払い情報に必要なもので、すなわち、受取機関の決定と割り当て、取引の割り当て、支払い条件、接続された支払い取引プロバイダーへの転送などである。 |
Zusätzlich formuliert die Technische Richtlinie TR 03160 „Servicekonten“ [6] in ihren Teil-Technischen Richtlinien Vorgaben zu Nutzerkonten, Interoperabilität und Postfächern. | さらに、技術ガイドラインTR 03160「サービスアカウント」[6]では、そのサブ技術ガイドラインにおいて、ユーザーアカウント、相互運用性、メールボックスの仕様を定めている。 |
TR-03172-3 Onlinedienst | TR-03172-3 オンラインサービス |
TR-03172-4 Antragsrouting | TR-03172-4 申請ルーティング |
オンラインアクセス法のウェブページ...
● Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
内容が最新ではない???
オンラインアクセス法の条文(仮対訳)...
↓↓↓↓↓↓
行政サービスへのオンラインアクセス改善法(オンラインアクセス法 - OZG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/BJNR313800017.html
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) | 行政サービスへのオンラインアクセス改善法(オンラインアクセス法 - OZG) |
OZG | OZG |
Ausfertigungsdatum: 14.08.2017 Vollzitat: | 発効日:2017年8月14日 完全引用: |
"Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist" | 「2017年8月14日付オンラインアクセス法(連邦官報I、p. 3122、3138)、最終改正は2024年7月19日付法第1条(連邦官報2024年I第245号)」 |
Stand:Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.7.2024 I Nr. 245 | 最終更新日:2024年7月19日法律第245号第1条による最終改正 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise | ステータスに関する詳しい情報は、メニューの脚注からご覧いただけます |
Fußnote | 脚注 |
(+++ Textnachweis ab: 18.8.2017 +++) | (+++ テキスト校正:2017年8月18日 +++) |
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 5, 6 +++) | (+++ 適用については、§§ 5, 6 +++) |
Das G wurde als Artikel 9 des G v. 14.8.2017 I 3122 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 25 Abs. 1 dieses G am 18.8.2017 in Kraft getreten. | この法律は、2017年8月14日付法律第14822号第9条として、連邦参議院の同意を得て連邦議会で採択された。この法律第25条(1)に従い、2017年8月18日に施行された。 |
§ 1 Anwendungsbereich | 第1条 適用範囲 |
(1) Dieses Gesetz gilt für Verwaltungsleistungen der öffentlichen Stellen | (1) この法律は、 |
1 des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, | 1)連邦の法人、機構、公益法人を含む連邦の団体、 |
2 der Länder, einschließlich der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. | 2 連邦州の行政サービス(市町村、市町村連合、および連邦州の監督下にあるその他の公共法上の事業体を含む)。 |
(2) Für die Tätigkeit der Gerichtsverwaltungen und der Behörden der Justizverwaltung einschließlich der ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt dieses Gesetz nur, soweit die Tätigkeit der Nachprüfung durch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder der Nachprüfung durch die in verwaltungsrechtlichen Anwalts-, Patentanwalts- und Notarsachen zuständigen Gerichte unterliegt. | (2) この法律は、裁判所行政および司法行政当局の活動(その監督下にある公共法人を含む)にのみ適用される。ただし、その活動が管轄の行政裁判所による審査、または弁護士、弁理士、公証人の行政案件管轄裁判所による審査の対象となる範囲に限る。 |
§ 1a Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen | 第1a条 デジタル行政サービスのポータルネットワーク |
(1) Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Davon abweichend sollen Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen und ausschließlich Nutzer im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 2 betreffen, spätestens mit Ablauf des fünften auf die Verkündung des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) folgenden Kalenderjahres ausschließlich elektronisch angeboten werden. Von dem ausschließlich elektronischen Angebot einer Verwaltungsleistung nach Satz 2 kann bei berechtigtem Interesse des Nutzers abgewichen werden. Erfolgt ein ausschließlich elektronisches Angebot bereits vor Ablauf des Zeitraums nach Satz 2, so ist darüber an geeigneter Stelle mit angemessenem Vorlauf elektronisch zu informieren. | (1) 連邦および各州は、行政ポータルを通じて行政サービスを電子的手段でも提供する義務を負う。これに例外として、連邦法の施行を目的とし、かつ第2条(4)第2項に定める利用者だけに限定される行政サービスは、遅くとも2024年7月19日付の法律(連邦官報2024年I第245号)公布から5暦年が経過するまでに、電子手段のみで提供されるものとする。第2項に従った行政サービスの電子提供は、利用者に正当な利益がある場合には例外が認められる。第2項で定められた期間が終了する前に電子提供が行われる場合、その旨の電子情報は適切な箇所で、かつ妥当な通知期間をもって提供されなければならない。 |
(2) Nach Ablauf des vierten auf die Verkündung des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) folgenden Kalenderjahres haben Nutzer einen Anspruch auf einen elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes. Schadensersatzansprüche und Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. | (2) 2024年7月19日(連邦法律公報2024年I第245号)に公布された法律の施行から4暦年が経過した後は、連邦の行政サービスへの電子アクセスを求める利用者の権利が認められる。損害賠償請求権および補償請求権は排除される。 |
(3) Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen, sodass Nutzer über alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern einen medienbruch- und barrierefreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen dieser Verwaltungsträger erhalten. Die Länder sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts an den Portalverbund sicherzustellen. | (3) 連邦および各州は、連邦および各州の行政ポータルを相互にリンクし、ポータルネットワークを形成する義務を負う。これにより、利用者は、連邦および各州のすべての行政ポータルを経由して、これらの行政機関の電子行政サービスに、メディアの不連続や障壁なしにアクセスできるようになる。各州は、ポータルネットワークへの監督権限に基づき、市町村および市町村連合、ならびにその他の州立の法人がポータルネットワークに接続するための技術的および組織的条件を確保する義務を負う。 |
(4) Der Bund stellt im Verwaltungsportal des Bundes für die Suche nach elektronischen Verwaltungsleistungen im Portalverbund einen Suchdienst bereit. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat können Länder diesen Suchdienst auch für ihre Verwaltungsportale mitnutzen. | (4) 連邦は、連邦行政ポータルにおけるポータルネットワークの電子行政サービス検索のための検索サービスを提供する。連邦内務省および国土安全保障省との行政協定に基づき、各州もまた、この検索サービスを行政ポータルに利用することができる。 |
§ 2 Begriffsbestimmungen | 第2条 定義 |
(1) Der „Portalverbund“ ist eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern, über den der Zugang zu Verwaltungsleistungen auf unterschiedlichen Portalen angeboten wird. | (1) 「ポータルネットワーク」とは、連邦および州の行政ポータル間の技術的リンクであり、異なるポータル上の行政サービスへのアクセスを提供する。 |
(2) Ein „Verwaltungsportal“ bezeichnet ein bereits gebündeltes elektronisches Verwaltungsangebot mit aentsprechenden Angeboten einzelner Behörden. | (2) 「行政ポータル」とは、個々の当局の対応するサービスとすでに統合されている電子行政サービスを指す。 |
(3) „Elektronische Verwaltungsleistungen“ im Sinne dieses Gesetzes sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze. | (3) 本法の定義における「電子行政サービス」とは、行政手続きの電子処理、およびこれに必要な、一般にアクセス可能なネットワークを介した利用者への電子情報提供および利用者とのコミュニケーションを指す。 |
(4) „Nutzer“ im Sinne dieses Gesetzes sind | (4) 本法の定義における「利用者」とは、 |
1 natürliche Personen, | 1 自然人、 |
2 Unternehmen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes und | 2 会社基本データ登録法第3条(1)項に定める会社、および |
3 Behörden. | 3 公的機関。 |
(5) Ein „Nutzerkonto“ ist eine zentrale IT-Komponente zur einmaligen oder dauerhaften Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer zu Zwecken der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der öffentlichen Verwaltung sowie zur vorgangsbezogenen sicheren Kommunikation über ein Postfach im Sinne des Absatzes 7. Ein Nutzerkonto wird als Bürger- oder Organisationskonto bereitgestellt. Das „Bürgerkonto“ ist ein Nutzerkonto, das natürlichen Personen zur Verfügung steht. Das „Organisationskonto“ ist ein Nutzerkonto, das Unternehmen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes sowie Behörden zur Verfügung steht. | (5) 「ユーザーアカウント」とは、行政サービスを利用する目的で、または第7項に定義されるメールボックスを介した安全なコミュニケーションのために、ユーザーを一時的または恒久的に識別および認証するためのITの中心的要素である。ユーザーアカウントは、市民または組織のアカウントとして提供される。「市民アカウント」とは、自然人に対して利用可能なユーザーアカウントである。「組織アカウント」とは、会社基本データ登録法第3条(1)の定義における企業および公的機関に対して利用可能なユーザーアカウントである。 |
(6) „IT-Komponenten“ im Sinne dieses Gesetzes sind IT-Anwendungen, Basisdienste, digitale Werkzeuge und die elektronische Realisierung von Standards, Schnittstellen und Sicherheitsvorgaben, die für die Anbindung an den Portalverbund, für den Betrieb des Portalverbundes und für die Abwicklung der Verwaltungsleistungen im Portalverbund erforderlich sind. | (6) 本法でいう「ITコンポーネント」とは、ポータルネットワークへの接続、ポータルネットワークの運用、およびポータルネットワークにおける行政サービスの処理に必要なITアプリケーション、基本サービス、デジタルツール、標準、インターフェース、セキュリティ仕様の電子化を指す。 |
(7) Ein „Postfach“ ist eine IT-Komponente, über die Nutzer medienbruchfrei, barrierefrei und sicher mit den an den Portalverbund angeschlossenen öffentlichen Stellen vorgangsbezogen kommunizieren können sowie elektronische Dokumente und Informationen senden und empfangen können. Das Postfach ist Bestandteil eines Nutzerkontos. | (7) 「私書箱」とは、ポータルネットワークに接続された公的機関と、安全でバリアフリーかつメディアの不連続性のないプロセス関連の方法でコミュニケーションを行い、電子文書および情報の送受信を行うことを可能にするITコンポーネントである。私書箱はユーザーアカウントの一部である。 |
(8) Ein „Onlinedienst" ist eine IT-Komponente, die ein eigenständiges elektronisches Angebot an die Nutzer darstellt, welches die Abwicklung einer oder mehrerer elektronischer Verwaltungsleistungen von Bund oder Ländern ermöglicht. Der Onlinedienst dient dem elektronischen Ausfüllen der Online-Formulare für Verwaltungsleistungen von Bund oder Ländern, der Offenlegung dieser Daten an die zuständige Fachbehörde sowie der Übermittlung elektronischer Dokumente und Informationen zu Verwaltungsvorgängen an die Nutzer, gegebenenfalls unter Einbindung von Nutzerkonten einschließlich deren Funktion zur Übermittlung von Daten aus einem Nutzerkonto an eine für die Verwaltungsleistung zuständige Behörde. Der Onlinedienst kann auch verfahrensunabhängig und länderübergreifend, insbesondere in der Verantwortung einer Landesbehörde zur Nutzung durch weitere Länder, bereitgestellt werden. | (8) 「オンラインサービス」とは、連邦政府または州政府の1つまたは複数の電子行政サービスを可能にする独立した電子サービスをユーザーに提供するITコンポーネントである。オンラインサービスは、連邦または州政府が提供する行政サービス用のオンラインフォームを電子的に記入するために使用され、また、このデータを管轄の専門機関に開示し、必要に応じてユーザーアカウントを統合し、ユーザーアカウントから行政サービスを担当する機関にデータを送信する機能を含め、行政手続きに関する電子文書および情報をユーザーに送信するために使用される。オンラインサービスは、特に他の連邦州が利用できるように、連邦州当局の責任において、手続きとは無関係に、また州境を越えて提供することもできる。 |
(9) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. | (9) 本法の目的上、当局とは、行政業務を行うあらゆる団体を指す。 |
§ 3 Nutzerkonten, Identifizierung und Authentifizierung; Verordnungsermächtigung | 第3条 ユーザーアカウント、識別および認証、条例制定の認可 |
(1) Die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen im Portalverbund erfolgt, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist, über ein zentrales Bürgerkonto, das der Bund bereitstellt. Die Verwendung des Bürgerkontos ist für die Nutzer freiwillig. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, welche öffentliche Stelle des Bundes das Bürgerkonto bereitstellt. | (1) ポータルネットワークにおける電子行政サービスの利用に関する第2条(4)第1項に定めるユーザーの識別および認証は、連邦法に別段の定めがない限り、連邦政府が提供する中央市民アカウントを通じて行われる。市民アカウントの利用はユーザーの任意とする。連邦内務省および国土安全保障省は、連邦参議院の承認を必要としない条例により、どの連邦公共機関が市民アカウントを提供するかを決定する権限を有する。 |
(2) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche staatlichen Stellen ein einheitliches Organisationskonto im Portalverbund bereitstellen. | (2) 連邦内務省および国土安全保障省は、連邦参議院の承認を必要とする条例により、どの州機関がポータルネットワークにおける標準組織アカウントを提供するかを決定する権限を有する。 |
(3) Für öffentliche Stellen, die Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten, ist die Verwendung des Organisationskontos verpflichtend. | (3) ポータルネットワークにおいて行政サービスを提供する公共機関は、組織アカウントを使用する義務を負う。 |
(4) Der Nachweis der Identität des Nutzers erfolgt | (4) 利用者の身元証明は、 |
1 im Bürgerkonto | 1. 市民アカウントにおいて |
a) für elektronische Verwaltungsleistungen, für die höchstens das Vertrauensniveau „substantiell“ erforderlich ist, durch ein sicheres Verfahren nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung oder durch ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel, welches nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) mindestens mit dem Sicherheitsniveau „substantiell“ im Sinne des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 anerkannt worden ist, | a) 最大「実質的」信頼レベルが要求される電子行政サービスについては、ドイツ税法第87a条(6)項に従った安全な手続き、または欧州議会および2014年7月23日付理事会規則(EU)第910/2014号第6条に従って認証されたその他の電子識別手段によって行われる。欧州議会および2014年7月23日付理事会の欧州域内市場における電子取引のための電子識別およびトラストサービスに関する規則(EU)第910/2014号(官報L 257、2014年8月28日、第73条)第8条(2)(b)項の規定に基づき、少なくとも「相当」のセキュリティレベルを有することが認められている 規則(EU)第910/2014号第8条(2)(b)の意味において、 |
b) für elektronische Verwaltungsleistungen, für die das Vertrauensniveau „hoch“ erforderlich ist, durch einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes oder durch ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel, welches nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ im Sinne des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 910/2014 anerkannt worden ist, und | b) トラストレベル「高」が要求される電子行政サービスについては、個人識別カード法第18条、eIDカード法第12条、または居住法第78条(5)に従った電子身元確認、または規則(EU)第910/2014号第6条に従った、規則(EU)第910/2014号第8条(2)(c)の意味におけるセキュリティレベル「高」の別の電子識別手段によって、 910/2014の第8条(2)項(c)に定める意味におけるセキュリティレベル「高」の、規則(EU)910/2014の第6条に準拠した別の電子識別手段によって、 |
2 im einheitlichen Organisationskonto durch ein sicheres Verfahren nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung oder durch ein anderes elektronisches Identifizierungsmittel, welches nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 mindestens mit dem Sicherheitsniveau „substantiell“ im Sinne des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 anerkannt worden ist. | 2 標準組織口座において、税法第87a条(6)項に従った安全な手続き、または規則(EU)第910/2014号第6条に従って承認されたその他の電子的識別手段によって、 少なくとも、規則(EU)第910/2014号第8条(2)項(b)の意味における「相当」のセキュリティレベルを有する、規則(EU)第910/2014号第6条に従って承認された別の電子識別手段による。 |
(5) Über den Nachweis der Identität nach Absatz 4 hinausgehende Anforderungen an die Identifizierung einer Person, die zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens erforderlich sind, bleiben unberührt. | (5) 第4項に基づく身元確認を上回るものであり、行政手続の遂行に必要となる本人確認の要件は、影響を受けないものとする。 |
§ 3a Beratungsangebot im Portalverbund | 第3a条 ポータルネットワークにおける助言サービス |
(1) Bund und Länder stellen für Nutzer im Portalverbund eine allgemeine fachunabhängige, barrierearme Beratung für die Abwicklung ihrer über Verwaltungsportale angebotenen, elektronischen Verwaltungsleistungen bereit und bestimmen dafür öffentliche Stellen. Diese öffentlichen Stellen unterstützen Nutzer bei der Abwicklung von Verwaltungsleistungen im Portalverbund. | (1) 連邦および各州は、ポータルネットワークの利用者に、行政ポータルを通じて提供される電子行政サービスの利用に関する、特定の省庁に属さない一般的な助言を提供し、この目的のために公共部門の機関を任命する。これらの公共部門の機関は、ポータルネットワークにおける行政サービスの利用において、利用者を支援する。 |
(2) Die beteiligten Stellen dürfen die von der betroffenen Person übermittelten, zur Aufgabenerfüllung nach Absatz 1 erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Soweit hierzu die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) erforderlich ist, dürfen die beteiligten Stellen sie auf Veranlassung des Nutzers verarbeiten. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. | (2) 参加団体は、第1項に従って任務を遂行するために必要な、データ対象者から送信されたパーソナルデータの処理を行うことができる。これには、2016年4月27日付欧州議会および理事会の規則(EU)2016/679(個人データの処理に関する自然人の防御および当該データの自由な移動、ならびに指令95/46/ECの廃止)第9条(1)項に定義される特別なカテゴリーの個人データの処理が含まれる。および指令 95/46/EC の廃止(2016年5月4日付官報 L 119、第1ページ;2016年11月22日付官報 L 314、第72ページ;2018年5月23日付官報 L 127、第2ページ;2021年3月4日付官報 L 74、第35ページ)が必要である場合、参加機関は利用者の指示により処理することができる。35)が必要な場合、参加団体は利用者の指示により処理することができる。連邦データ保護法第22条(2)項を適宜適用する。 |
§ 4 Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren; Verordnungsermächtigung | 第4条 行政手続の電子的処理、条例制定権限 |
(1) Für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, wird die Bundesregierung ermächtigt, im Benehmen mit dem IT-Planungsrat durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Verwendung bestimmter IT-Komponenten nach § 2 Absatz 6 verbindlich vorzugeben. In der Rechtsverordnung kann auch die Verwendung von IT-Komponenten geregelt werden, die das jeweils zuständige Bundesministerium bereitstellt. Die Länder können von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen durch Landesrecht abweichen, soweit sie für den Betrieb im Portalverbund geeignete IT-Komponenten bereitstellen. | (1) 連邦政府が立法権限を有する欧州連合の直接適用可能な法的行為を実施する、または連邦法を執行する行政手続きの電子処理については、連邦政府はIT計画協議会と協議の上、連邦参議院の同意を得ずに、第2条(6)に従って特定のITコンポーネントの使用を拘束力を持って規定する政令を制定する権限を有する。また、この条例は、所管の連邦省庁が提供するITコンポーネントの使用についても規定することができる。連邦州は、連邦ポータルネットワークでの運用に適したITコンポーネントを提供している限りにおいて、州法によって条例の規定から逸脱することができる。 |
(2) Die Länder sind verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Einsatz der nach Absatz 1 vorgegebenen Verfahren sicherzustellen. | (2) 連邦州は、第1項で規定された手続きの使用に必要な技術的および組織的条件を確保する義務を負う。 |
(3) Bei der Bereitstellung der IT-Komponenten im Sinne des Absatzes 1 sollen offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden und soll Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt. | (3) (1)項に定めるITコンポーネントを提供するにあたっては、オープン標準およびオープンインターフェースを使用し、ソースコードが一般にアクセスできないソフトウェアや、ライセンスが使用、開示、修正を制限するソフトウェアよりもオープンソースソフトウェアを使用する。 |
Fußnote | 脚注 |
(+++ § 4 Abs. 2: zur Anwendung vgl. § 5 und § 6 +++) | (+++ § 4.2: 適用については、、第5条および第6条を参照のこと +++) |
§ 5 IT-Sicherheit; Verordnungsermächtigung | 第5条 ITセキュリティ、条例制定権限を参照 |
Für die im Portalverbund und für die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten werden die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Die Einhaltung der Standards der IT-Sicherheit ist für alle Stellen verbindlich, die entsprechende IT-Komponenten nutzen. Von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend. | ポータルネットワークで使用されるITコンポーネントおよびポータルネットワークへの接続のITセキュリティを確保するために必要な標準は、連邦内務省が連邦参議院の同意を得ずに発令する法令により規定される。ITセキュリティ標準の遵守は、該当するITコンポーネントを使用するすべての団体に義務付けられる。連邦州法は、法令に定められた規定から逸脱することはできない。第4条(2)項は、同様に適用される。 |
§ 6 Standards; Verordnungsermächtigungen | 第6条 標準;条例の発行権限 |
(1) Für die informationstechnischen Systeme, die für den übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern genutzt werden, legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat bis zum Ablauf des zweiten auf die Verkündung des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) folgenden Kalenderjahres durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die erforderlichen | (1) 連邦および州の行政サービスへの包括的な情報技術アクセスに使用される情報技術システムについては、連邦内務省および国土安全保障省は、IT計画協議会と協議の上、2024年7月19日付の法律(連邦官報2024年I第245号)公布から2暦年目の年末までに、必要な |
1 Architekturvorgaben, | 1 構築仕様、 |
2 Qualitätsanforderungen und | 2 品質要件、 |
3 Interoperabilitätsstandards einschließlich der Prozessmodelle, Datenformate, Transportprotokolle, Schnittstellenbeschreibungen zur Anbindung von Onlineverfahren und Fachverfahren sowie die für die Anbindung von Basisdiensten erforderlichen Schnittstellen | 3 オンライン接続および専門的処理のためのプロセスモデル、データ形式、転送プロトコル、インターフェース記述、ならびに基本サービス接続に必要なインターフェースを含む相互運用性標準を |
fest. | 定める。 |
(2) Für die Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dienen, legt das für den jeweiligen Rechtsakt oder das jeweilige Bundesgesetz zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem IT-Planungsrat durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Vorgaben im Sinne des Absatzes 1 fest. | (2) 欧州連合の直接適用法規の実施を目的とする行政手続き、または連邦法の施行については、それぞれの法規または連邦法を所管する連邦省庁が、連邦内務省およびIT計画評議会と協議の上、第1項の意味における要件を定義する政令を連邦参議院の同意なしに発布する。 |
(3) Die Einhaltung der durch die Rechtsverordnung nach den Absätzen 1 und 2 festgelegten Vorgaben ist für alle Stellen verbindlich, deren Verwaltungsleistungen über den Portalverbund angeboten werden. Von den durch die Rechtsverordnung nach den Absätzen 1 und 2 getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend. | (3) (1)および(2)項に基づく政令に定められた要件の遵守は、ポータルネットワークを通じて行政サービスを提供するすべての機関に義務付けられる。 連邦州法は、(1)および(2)項に基づく政令に定められた規定から逸脱してはならない。 第4条(2)項は、同様に適用される。 |
(4) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat oder die von ihm beauftragte Stelle veröffentlicht in strukturierter Form elektronisch an zentraler Stelle die im Anwendungsbereich des Onlinezugangsgesetzes von Bund und Ländern angewendeten Standards. Zu Schnittstellen von IT-Komponenten sollen Spezifikationen und Dokumentationen in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Aufgabe nach Satz 1 | (4) 連邦内務省、建設・地域省またはその委託を受けた団体は、オンラインアクセス法の範囲内で連邦および各州が適用する標準を、体系化された形式で電子的に中央の場所で公開する。ITコンポーネントのインターフェースに関する仕様および文書の最新版を公開する。連邦内務省、建設・地域省は、連邦参議院の承認を条件とする条例により、第1項の任務を |
1 mit dessen Einvernehmen einem Land oder | 1 同意の上で州に、 |
2 einer anderen öffentlich-rechtlich getragenen Einrichtung | 2 または公共法に基づき設立された別の機構に |
übertragen. | 委任することができる。 |
§ 7 Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit | 第7条 使いやすさとアクセシビリティ |
(1) Bund und Länder stellen durch geeignete Maßnahmen die Nutzerfreundlichkeit sowie eine einfache und intuitive Bedienbarkeit des übergreifenden Zugangs zu elektronischen Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen Zugang relevanten IT-Komponenten, sicher. Nutzer sollen in die Entwicklung neuer elektronischer Angebote einbezogen werden. | (1) 連邦および州は、電子行政サービスへの包括的なアクセス(このアクセスに関連するITコンポーネントを含む)が使いやすく、適切な措置によりシンプルかつ直感的に操作できることを保証するものとする。利用者は、新しい電子サービスの開発に関与するものとする。 |
(2) Der übergreifende Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen, einschließlich der für diesen Zugang relevanten IT-Komponenten, ist nach Maßgabe der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung so zu gestalten, dass sie barrierefrei nutzbar sind. | (2) 電子行政サービスへの包括的なアクセス(これに関連するITコンポーネントを含む)は、バリアフリー情報技術条例に従ってバリアフリーとなるよう設計されるものとする。 |
§ 8 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in Nutzerkonten und zu Identifizierungszwecken | 第8条 利用者アカウントにおけるデータ処理および識別目的のための法的根拠 |
(1) Zur Feststellung der Identität des Nutzers eines Bürgerkontos dürfen, soweit dies erforderlich ist, folgende Daten verarbeitet werden: | (1) 市民アカウントの利用者の身元を特定するために、必要とされる範囲で以下のデータが処理される場合がある。 |
1 Daten nach § 18 Absatz 3 des Personalausweisgesetzes, | 1 個人識別カード法第18条第3項に基づくデータ、 |
2 die eindeutige Kennung sowie die spezifischen Daten, die von notifizierten elektronischen Identifizierungsmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80) geändert worden ist, übermittelt werden, | 2 2014年7月23日付の欧州連合規則(EU)第910/2014号(域内市場における電子取引のための電子識別およびトラストサービスに関する規則)に従い、通知済みの電子識別手段により提供された固有の識別子および特定のデータ(OJ L 257, 28.8.2014, p. 73)、 最後に指令(EU)2022/2555(OJ L 333、2022年12月27日、80ページ)により改正された |
3 die eindeutige Kennung, die von sonstigen anerkannten elektronischen Identifizierungsmitteln übermittelt wird, und | 3 他の承認された電子識別手段により送信された固有の識別子、および |
4 die Postfachreferenz des Nutzerkontos. | 4 ユーザーアカウントのメールボックス参照。 |
Bei späterer Nutzung des Nutzerkontos mit dem elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes sind grundsätzlich das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen und die Anschrift zu übermitteln, bei elektronischen Identifizierungsmitteln nach Satz 1 Nummer 2 und 3 nur die jeweilige eindeutige Kennung. | ユーザーアカウントが、個人識別カード法第18条、eIDカード法第12条、または居住法第78条(5)に従って、電子身元証明書を使用して後日使用される場合、サービス固有およびカード固有の識別子とアドレスは常に送信されなければならない。第1項第2号および第3号に従って電子身元証明書を使用する場合は、それぞれの固有識別子のみが送信されなければならない。2および3に従って電子的手段で識別する場合は、それぞれの固有の識別子のみを送信しなければならない。 |
(2) Zur Feststellung der Identität des Nutzers eines Organisationskontos und zur Feststellung der Vertretungs- oder Handlungsbefugnis einer für die Organisation handelnden natürlichen oder juristischen Person dürfen, soweit dies erforderlich ist, folgende Daten verarbeitet werden: | (2) 組織アカウントのユーザーの身元を特定し、組織を代表して行動する自然人または法人の代理権または権限を特定するために、必要に応じて以下のデータを処理することができる。 |
1 Unternehmensbasisdaten nach § 3 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes, | 1. 会社マスターデータ登録法第3条に従った会社マスターデータ、 |
2 Daten nach § 139b Absatz 4a und § 139c Absatz 6a der Abgabenordnung, | 2 ドイツ税法第139b条(4a)および第139c条(6a)に基づくデータ、 |
3 die eindeutige Kennung sowie spezifische Daten, die von notifizierten elektronischen Identifizierungsmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 übermittelt werden, | 3 規則(EU)第910/2014号に従って通知された電子識別手段によって送信された固有の識別子および特定のデータ、 |
4 die eindeutige Kennung, die von sonstigen anerkannten elektronischen Identifizierungsmitteln übermittelt wird, | 4 その他の承認された電子識別手段によって送信された固有の識別子、 |
5 die Postfachreferenzen des Nutzerkontos, | 5 ユーザーアカウントのメールボックス参照、 |
6 Daten zur Vertretungs- oder Handlungsbefugnis sowie Daten nach Absatz 1 der für eine Organisation handelnden natürlichen Personen und | 6 代理権または代理に関するデータ、および組織を代表して行動する自然人に関する第1項のデータ、および |
7 Daten der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter. | 7 代表者団体または法定代理人の構成員に関するデータ。 |
Ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so können deren Daten nach diesem Absatz verwendet werden. | 代表者団体または法定代理人の構成員が法人である場合、そのデータは本項に従って使用することができる。 |
(3) Zur Feststellung der Identität eines Nutzers darf die Finanzbehörde, die im Auftrag der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder das sichere Verfahren nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung betreibt, | (3) 連邦および州政府の最高税務当局に代わり、ドイツ税法典第87a条(6)項に基づく安全な手続きを運用する税務当局は、利用者の身元を特定するために、 |
1 die in § 139b Absatz 4a und § 139c Absatz 6a der Abgabenordnung aufgeführten Daten des Bundeszentralamts für Steuern sowie entsprechende, für das Besteuerungsverfahren gespeicherte Daten der Finanzämter bei diesen Finanzbehörden im automatisierten Verfahren auf Veranlassung des Nutzers abrufen und | 1. 連邦中央税務署の税法 § 139b (4a) および § 139c (6a) に記載されたデータ、および税務署が課税手続きのために保存した対応データを、ユーザーの要求に応じて、これらの税務当局から自動処理により取得し、 |
2 die abgerufenen Daten auf Veranlassung des Nutzers an dessen Nutzerkonto übermitteln. | 2. 取得したデータをユーザーの要求に応じてユーザーのユーザーアカウントに送信する。 |
(4) Daten im Sinne der Absätze 1 und 2 dürfen auf Veranlassung des Nutzers auch zwischen den Nutzerkonten im Portalverbund ausgetauscht werden. | (4) 第1項および第2項に定めるデータは、利用者の要求によりポータルネットワーク内の利用者アカウント間で交換される場合もある。 |
(5) Zur Kommunikation mit dem Nutzer dürfen zusätzlich folgende Daten verarbeitet werden: | (5) 利用者とのコミュニケーションを目的として、以下の追加データを処理する場合がある。 |
1 Anrede, | 1. 肩書、 |
2 weitere Anschriften, | 2. その他の住所、 |
3 De-Mail-Adresse oder vergleichbare Adresse eines Zustelldienstes eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, | 3 デ・メール・アドレスまたは欧州連合加盟国もしくは欧州経済領域協定締約国の同等の配信サービスのアドレス(規則(EU)第910/2014号に従う)、 |
4 E-Mail-Adresse, | 4 電子メールアドレス、 |
5 Telefon- oder Mobilfunknummer, | 5 電話または携帯電話の番号、 |
6 Telefaxnummer und | 6 ファックス番号、および |
7 Kommunikationsinhaltsdaten. | 7 コミュニケーション内容データ。 |
(6) Auf Veranlassung des Nutzers dürfen elektronische Dokumente zu Verwaltungsvorgängen und Status- und Verfahrensinformationen an das Nutzerkonto übermittelt und für Zwecke des Nutzerkontos verarbeitet werden, soweit dies erforderlich ist. | (6) ユーザーの要求に応じて、行政手続きおよびステータスに関する電子文書および手続き情報は、必要とされる範囲において、ユーザーアカウントに送信され、ユーザーアカウントの目的のために処理される場合がある。 |
(7) Auf Veranlassung des Nutzers ist eine dauerhafte Speicherung der Daten nach den Absätzen 1, 2, 5 und 6 zulässig. Im Falle der dauerhaften Speicherung muss der Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben, das Nutzerkonto und alle gespeicherten Daten selbständig zu löschen. Das Bürgerkonto wird bei zweijähriger Inaktivität des Nutzers automatisch gelöscht. Der Nutzer wird zwei Monate vorher automatisch elektronisch über die anstehende Löschung benachrichtigt. Die elektronische Identifizierung kann jeweils mittels einer einmaligen Abfrage der Identitätsdaten erfolgen. | (7) ユーザーの要求に応じて、第1項、第2項、第5項および第6項に言及されたデータは恒久的に保存される場合がある。恒久的に保存される場合、ユーザーは、ユーザーアカウントおよび保存されたすべてのデータをいつでも独自に削除できるオプションを常に有していなければならない。ユーザーが2年間利用しない場合、市民アカウントは自動的に削除される。ユーザーには、削除予定の2か月前に、自動的に電子的に通知される。電子識別は、各ケースにおいて、身元データの1回限りの照会によって行うことができる。 |
(8) Die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten nach den Absätzen 1, 2, 5 und 6 sowie nach § 9 Absatz 1 dürfen auf Veranlassung des Nutzers an die für die Verwaltungsleistung zuständige Behörde, ein Verwaltungsportal oder einen Onlinedienst übermittelt werden und durch diese verarbeitet werden, soweit dies für die Zwecke der Unterstützung bei der Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen oder deren Abwicklung erforderlich ist. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt der Dritte, an den die Daten übermittelt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, darf der Dritte die Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden. | (8) 第1項、第2項、第5項および第6項、ならびに第9条第1項に従い、それぞれの目的に必要なデータは、電子行政サービスの利用またはその処理の支援を目的とする場合に限り、利用者の要求に応じて、行政サービス、行政ポータル、またはオンラインサービスを担当する当局に送信され、そこで処理されることがある。データが送信されるサードパーティは、送信の許可について責任を負う。法律で別段の定めがない限り、サードパーティは、送信された目的のみにデータを処理することができる。 |
(9) Soweit nach den Absätzen 5 bis 8 Daten verarbeitet werden dürfen, gilt dies auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. | (9) 第5項から第8項に従ってデータが処理される限り、規則(EU)2016/679の第9条(1)に従って、特別なカテゴリーの個人データにも適用される。連邦データ保護法第22条(2)項が準用される。 |
(10) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Nutzerkonto nach den Absätzen 1 bis 9 ist die für das Nutzerkonto jeweils zuständige Stelle nach Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) ausschließlich verantwortlich. Teilen sich mehrere Stellen die Zuständigkeit für ein Nutzerkonto, sind diese nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2016/679 gemeinsam verantwortlich. | (10) 第1項から第9項に従ったユーザーアカウントにおける個人データの処理は、欧州議会および2016年4月27日付理事会の個人データの処理および当該データの自由な移動に関する規則(EU)2016/679(一般データ保護規則)第4条(7)に従ったユーザーアカウントを担当する部署の責任となる。および指令 95/46/EC の廃止(一般データ保護規則)(OJ L 119, 4.5.2016, p. 1; L 314, 22.11. 2016年、p. 72; L 127, 23.5.2018, p. 2; L 74, 4.3.2021, p. 35)。 複数の団体がユーザーアカウントの責任を共有している場合、それらの団体は規則(EU)2016/679第26条に従って共同管理者となる。 |
§ 8a Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in einem länderübergreifenden Onlinedienst | 第8a条 連邦横断型オンラインサービスにおけるデータ処理の法的根拠 |
(1) Die einen länderübergreifenden Onlinedienst betreibende Behörde darf die für die Zwecke der Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer elektronischen Verwaltungsleistung, der Offenlegung der Daten aus dem Online-Formular an die jeweils zuständige Behörde sowie der Übermittlung von elektronischen Dokumenten zu Verwaltungsvorgängen an den Nutzer erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten. Dies gilt auch für die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679, soweit diese für das an den länderübergreifenden Onlinedienst angeschlossene Verwaltungsverfahren erforderlich sind. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend. | (1) 連邦横断型オンラインサービスを運営する当局は、電子行政サービスの利用サポート、オンラインフォームからの関連当局へのデータ開示、および行政手続きに関する電子文書のユーザーへの送信を目的として必要なパーソナルデータの処理を行うことができる。これは、連邦州間オンラインサービスに関連する行政手続きに必要な限りにおいて、規則(EU)2016/679第9条(1)項に定める特別なカテゴリーのパーソナルデータの処理にも適用される。連邦データ保護法第22条(2)項が準用される。 |
(2) Die für die Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer elektronischen Verwaltungsleistung erforderlichen Daten können im länderübergreifenden Onlinedienst zwischengespeichert werden, um dem Nutzer die Möglichkeit zu bieten, das Online-Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen, zu korrigieren oder zu löschen. § 22 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt im Rahmen der Zwischenspeicherung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 Verordnung (EU) 2016/679 entsprechend. | (2) 電子行政サービス利用時のサポートに必要なデータは、利用者が後日オンラインフォームの記入、訂正、削除を行うことを可能にするため、連邦州間オンラインサービスに一時的に保存されることがある。連邦データ保護法第22条(2)は、規則(EU)2016/679第9条(1)に定める特別なカテゴリーの個人データの暫定的な保存に準用される。 |
(3) Die zwischengespeicherten Daten sind in der Regel nach Ablauf von 30 Tagen nach der letzten Bearbeitung des Online-Formulars durch den Nutzer automatisch zu löschen. Der Nutzer ist über die automatische Löschung der zwischengespeicherten Daten zu seinem Online-Formular vorab zu informieren. Die längerfristige Speicherung von Daten im länderübergreifenden Onlinedienst ist ausnahmsweise zulässig, wenn zu erwarten ist, dass dies für die Unterstützung des Nutzers bei der Inanspruchnahme einer elektronischen Verwaltungsleistung erforderlich ist. In solchen Fällen ist eine angemessene Löschfrist festzulegen. Der Nutzer ist über diese Löschfrist zu informieren. | (3)キャッシュされたデータは通常、ユーザーがオンラインフォームを最後に編集してから30日後に自動的に削除される。ユーザーは、オンラインフォームのキャッシュデータが自動的に削除されることを事前に通知されるものとする。電子行政サービスを利用する際にユーザーをサポートする必要があると予想される場合、国境を越えたオンラインサービスにおけるデータの長期保存は例外的に許可される。そのような場合、適切な削除期間が設定されるものとする。ユーザーには、この削除期間が通知されるものとする。 |
(4) Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 für die Verarbeitung personenbezogener Daten im länderübergreifenden Onlinedienst nach den Absätzen 1 bis 3 ist ausschließlich die den länderübergreifenden Onlinedienst betreibende Behörde. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Behörde, an die zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsverfahrens personenbezogene Daten übermittelt werden, bleibt unberührt. | (4) 第1項から第3項に従った国境を越えたオンラインサービスにおけるパーソナルデータの処理に関する規則(EU)2016/679第4条(7)の意味における管理者は、専ら国境を越えたオンラインサービスを運営する当局である。行政手続きの遂行を目的として個人データが送信される当局のデータ保護責任は、影響を受けない。 |
§ 9 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes | 第9条 行政行為の開示 |
(1) Mit Einwilligung des Nutzers kann ein elektronischer Verwaltungsakt dadurch bekannt gegeben werden, dass er vom Nutzer oder seinem Bevollmächtigten über öffentlich zugängliche Netze von dessen Postfach nach § 2 Absatz 7, das Bestandteil eines Nutzerkontos nach § 2 Absatz 5 ist, abgerufen wird. Die Einwilligung nach Satz 1 gilt als erteilt, sofern der Nutzer nicht im Rahmen der Inanspruchnahme einer elektronischen Verwaltungsleistung eine elektronische Bekanntgabe über ein Postfach im Sinne des § 2 Absatz 7 ausschließt. Die Behörde hat zu gewährleisten, dass der Abruf nur nach Authentifizierung der berechtigten Person möglich ist und dass der elektronische Verwaltungsakt von dieser gespeichert werden kann. Der Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben. Im Zweifel hat die Behörde für den Eintritt der Fiktionswirkung die Bereitstellung und den Zeitpunkt der Bereitstellung nachzuweisen. Der Nutzer oder sein Bevollmächtigter wird spätestens am Tag der Bereitstellung zum Abruf über die zu diesem Zweck von ihm angegebene Adresse über die Möglichkeit des Abrufs benachrichtigt. Erfolgt der Abruf vor einer erneuten Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, bleibt der Tag des ersten Abrufs für den Zugang maßgeblich. | (1) 利用者の同意があれば、第2条(7)項に従い、公衆がアクセス可能なネットワークを通じて、利用者またはその権限を有する代表者が、第2条(5)項に従い利用者アカウントの一部である利用者または権限を有する代表者のメールボックスからアクセスすることにより、電子的な行政行為を開示することができる。第1項に基づく同意は、利用者が電子行政サービスを利用する際に、第2項(7)の意味におけるメールボックスを介した電子通知を除外しない限り、同意が得られたものとみなされる。当局は、認可された者のみが認証された後に取得が可能であり、かつ、その者が電子行政行為を保存できることを保証しなければならない。行政行為は、取得可能となった4日後に通知されたものとみなされる。疑義がある場合、認定機関は、その効果が発生するために、提供および提供の時刻を証明しなければならない。情報利用者は、情報利用者のために提供されたアドレスを通じて、情報が情報検索可能となった日までに、情報検索の可能性について通知されなければならない。行政行為が再度公表される前に情報が検索された場合、最初の検索日がアクセスに決定的となる。 |
(2) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis spätestens 10. Dezember 2025 über die Erfahrungen in der Praxis mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes über das Postfach. | (2) 連邦政府は、遅くとも2025年12月10日までに、メールボックスを介した行政行為の通知に関する実務経験について、ドイツ連邦議会および連邦参議院に報告しなければならない。 |
§ 9a Grundsätze der elektronischen Abwicklung über Verwaltungsportale; Schriftformersatz | 第9a条 行政ポータルを介した電子処理の原則、書面形式の代替 |
(1) Die Abwicklung einer elektronischen Verwaltungsleistung, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht, oder der Ausführung von Bundesgesetzen dient, über ein Verwaltungsportal nach § 2 Absatz 2 erfolgt nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. | (1) 第2条に従って行政ポータルを通じて、連邦が立法権を有する欧州連合の直接適用可能な法的行為、または連邦法を実施する電子行政サービスの処理は、連邦法で別段の定めがない限り、第2項から第4項に従って実施されるものとする。 |
(2) Vor der Abgabe seiner Erklärung ist dem Nutzer Gelegenheit zu geben, die gesamte Erklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. | (2) 申告を行う前に、利用者は申告内容の完全性と正確性を確認する機会を与えられるものとする。 |
(3) Der Nutzer ist durch geeignete Maßnahmen vor einer übereilten Abgabe der Erklärung zu warnen. | (3) 利用者は、軽率な申告を行わないよう適切な手段で警告されるものとする。 |
(4) Nach der Abgabe seiner Erklärung ist dem Nutzer eine Kopie seiner Erklärung zum Abruf bereitzustellen. | (4) 申告を提出した後、利用者は、申告の写しを入手できるようにする。 |
(5) Hat der Nutzer nach § 3 Absatz 4 über ein Nutzerkonto den Identitätsnachweis erbracht und gibt er über ein Verwaltungsportal mittels Online-Formular eine Erklärung ab, für die durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, so wird dadurch zugleich die Schriftform ersetzt. | (5) 利用者が第3条第4項に従って利用者アカウントを通じて身元証明を行い、法律上書面による形式が要求されるオンラインフォームを使用して管理ポータルを通じて申告を提出する場合、これは同時に書面による形式に代わるものとなる。 |
(6) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörde, die an das Postfach eines Nutzerkontos übermittelt werden, auch dadurch ersetzt werden, dass diese mit dem qualifizierten elektronischen Siegel der Behörde versehen werden. | (6) 法律で定められた書面による形式は、電子行政ファイルまたは当局からのその他の電子文書がユーザーアカウントのメールボックスに送信される場合、当局の適格な電子署名が添付されていることによっても代替できる。 |
§ 10 Datenschutzcockpit; Verordnungsermächtigung | 第10条 データ保護コックピット、条例制定の認可 |
(1) Ein „Datenschutzcockpit“ ist eine IT-Komponente, mit der sich natürliche Personen Auskünfte zu Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen anzeigen lassen können. Erfasst werden bis zum Vorliegen der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Erfassung weiterer Datenübermittlungen zunächst diejenigen Datenübermittlungen, bei denen eine Identifikationsnummer nach § 5 des Identifikationsnummerngesetzes zum Einsatz kommt. | (1) 「データ保護コックピット」とは、自然人に対して公的団体間のデータ転送に関する情報を閲覧させるITコンポーネントである。 さらなるデータ転送を記録するための技術的および法的要件が満たされるまでは、識別番号付与法第5条に従って識別番号が使用されるデータ転送がまず記録される。 |
(2) Im Datenschutzcockpit werden nach Maßgabe von Absatz 4 Satz 3 ausschließlich Protokolldaten nach § 9 des Identifikationsnummerngesetzes einschließlich der dazu durch die Registermodernisierungsbehörde und die Register übermittelten Inhaltsdaten sowie die Bestandsdaten der Register angezeigt. Diese Daten werden im Datenschutzcockpit nur für die Dauer des jeweiligen Nutzungsvorgangs gespeichert; nach Beendigung des Nutzungsvorgangs sind sie unverzüglich zu löschen. Der Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) bleibt unberührt. Das Datenschutzcockpit ist aus Sicht des Nutzers einfach und zweckmäßig auszugestalten. Es sind technische und organisatorische Maßnahmen vorzusehen, damit staatliche Eingriffe zum Nachteil des Nutzers nicht möglich sind. | (2) 第4項第3文に従い、識別番号法第9条に基づくプロトコルデータのみ、すなわち登記近代化当局および登記簿から送信された登記簿の内容データおよび目録データが、データ保護コックピットに表示される。これらのデータは、それぞれの利用期間中のみデータ保護コックピットに保存され、利用終了後は、不当な遅延なく削除される。2016年4月27日付欧州議会および理事会規則(EU)2016/679(一般データ保護規則)(OJ L 119, 4.5. 2016年5月23日、第20条(一般データ保護規則)(OJ L 119, 4.5.2016, p. 1; L 314, 22.11.2016, p. 72; L 127, 23.5.2018, p. 2; L 74, 4.3.2021, p. 35)は影響を受けない。データ保護コックピットは、ユーザーの視点から見て、シンプルかつ効率的な方法で設計される。ユーザーに不利益をもたらす国家による干渉を防ぐための技術的および組織的措置が講じられる。 |
(3) Jede natürliche Person kann sich bei der öffentlichen Stelle, die das Datenschutzcockpit betreibt, für ein Datenschutzcockpit registrieren. Sie hat sich bei der Registrierung und Nutzung des Datenschutzcockpits mit einem Identifizierungsmittel auf dem Vertrauensniveau hoch zu identifizieren. Zur Feststellung der Identität darf bei Registrierung und Nutzung das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen verarbeitet werden. Im Übrigen kann sich der Nutzer auch mit einem Nutzerkonto des Portalverbundes beim Datenschutzcockpit registrieren. In diesem Fall darf die für das Nutzerkonto zuständige Stelle das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen an die für das Datenschutzcockpit zuständige Stelle übermitteln. | (3) あらゆる自然人(個人)は、データ保護コックピットを運営する公的団体に、データ保護コックピットの登録を行うことができる。データ保護コックピットの登録および利用に際しては、高い信頼性レベルの識別手段を用いて、本人確認を行う必要がある。登録および利用の際には、サービス固有およびカード固有の識別子を処理して利用者の身元を確認することができる。 あるいは、利用者はポータルネットワークのユーザーアカウントを使用してデータ保護コックピットに登録することもできる。 この場合、ユーザーアカウントを担当する部署は、サービス固有およびカード固有の識別子をデータ保護コックピットを担当する部署に転送することができる。 |
(4) Das Datenschutzcockpit darf die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung als Identifikator für die Anfrage zur Erhebung und Anzeige der Daten nach Absatz 2 verarbeiten. Zur Anfrage nach § 6 des Identifikationsnummerngesetzes erhebt das Datenschutzcockpit bei der Registrierung des Nutzers folgende Daten: | (4) データ保護コックピットは、第2項に基づくデータの収集および表示の要求を識別するための識別子として、訴訟手続法第139b条に従って識別番号を処理することができる。識別番号法第6条に基づく要求に応じて、データ保護コックピットはユーザー登録時に以下のデータを収集する。 |
1 Namen, | 1 名前、 |
2 Vornamen, | 2 名、 |
3 Anschrift, | 3 住所、 |
4 Geburtsname und | 4 出生時の氏名、 |
5 Tag der Geburt. | 5 生年月日。 |
Der Nutzer legt fest, in welchem Umfang das Datenschutzcockpit Protokolldaten einschließlich der übermittelten Inhaltsdaten sowie die Bestandsdaten der Register nach Absatz 2 erheben und anzeigen darf. Auf diese Daten hat nur der Nutzer Zugriff. Der Nutzer muss sein Konto im Datenschutzcockpit jederzeit selbst löschen können. Das Konto im Datenschutzcockpit wird automatisiert gelöscht, wenn es drei Jahre nicht verwendet wurde. | ユーザーは、第2項に従って、送信されたコンテンツデータを含むログデータ、およびレジスターのインベントリデータを、データ保護コックピットが収集および表示できる範囲を決定する。このデータにアクセスできるのはユーザーのみである。ユーザーは、いつでもデータ保護コックピットのアカウントを削除できる。データ保護コックピットのアカウントは、3年間使用されていない場合、自動的に削除される。 |
(5) Das Datenschutzcockpit wird von einer öffentlichen Stelle errichtet und betrieben, die durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat im Benehmen mit dem IT-Planungsrat mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt wird. Das Nähere zu den technischen Verfahren, den technischen Formaten der Datensätze und den Übertragungswegen legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Benehmen mit dem IT-Planungsrat mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung fest. | (5) データ保護コックピットは、連邦内務省および国土安全保障省が連邦参議院の同意を得てIT計画協議会と協議の上で指定する公的団体によって設置および運営されるものとする。連邦内務省および国土安全保障省は、IT計画協議会と協議し、かつ連邦参議院の同意を得て、技術的手順、データ記録の技術的フォーマット、および伝送経路を規定する条例を制定するものとする。 |
§ 11 Monitoring und Evaluierung; Ermittlung der Erfüllungsaufwände | 第11条 モニタリングと評価、コンプライアンスコストの決定 |
Die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes | 行政の電子化を担当する連邦および州の省庁は |
1 führen unter Einbeziehung des IT-Planungsrates beginnend mit dem 24. Juli 2024 fortlaufend ein Monitoring zu der Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes durch und beauftragen eine fachunabhängige wissenschaftliche Einrichtung, dieses Gesetz alle drei Jahre, erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach dem 24. Juli 2024, zu evaluieren und | 1は、IT計画協議会の関与を得て、2024年7月24日より、本法の規定の実施状況を継続的に監視し、本法を評価するよう、非省庁系の学術機構に委託する。この評価は、2024年7月24日から3年が経過した後、初めて実施され、 |
2 ermitteln im Rahmen der Evaluierung nach Nummer 1 auf der Basis einer Erhebung des IT-Planungsrates zum 1. Januar 2026, zum 1. Januar 2028 und zum 1. Januar 2030 die sich aus diesem Gesetz, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder – Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes – und dem E-Government-Gesetz ergebenden Erfüllungsaufwände, soweit die Vorschriften auch für die Länder gelten. Dies gilt auch für die auf Basis der in diesen Gesetzen enthaltenen Rechtsverordnungsermächtigungen zu erlassenden Rechtsverordnungen mit zukünftiger Wirkung. | 2 1に言及した評価の一環として、連邦政府および各州は、IT計画協議会の調査に基づき、この法律、連邦および州のITネットワークの接続に関する法律(基本法第91c条第4項を実施するための法律)および電子政府法から生じる準拠コストを、その規定が州にも適用される範囲で決定するものとする。これは、これらの法律に含まれる権限に基づいて今後発布される法令にも適用される。 |
Die Evaluationsberichte werden elektronisch veröffentlicht. | 評価報告書は電子的に公表されるものとする。 |
§ 12 Übergangsregelungen zu § 3; Verordnungsermächtigungen | 第12条 第3条の経過規定、条例制定権限 |
(1) Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren kann die Identifizierung und Authentifizierung sowie die bidirektionale Kommunikation der Nutzer im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 für elektronische Verwaltungsleistungen im Portalverbund auch über die bisherigen Nutzerkonten und Postfächer der Länder oder eines Fachportals erfolgen. Die Frist nach Satz 1 beginnt an dem Tag, an dem das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat im Bundesgesetzblatt bekanntgibt, dass die Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten auf das zentrale Bürgerkonto vorliegen. Das durch den Bund nach § 3 Absatz 1 Satz 1 bereitgestellte zentrale Bürgerkonto soll zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden. | (1) 移行期間として3年間、ポータルネットワークにおける電子行政サービスに関して、第2条(4)第1項に定める意味での利用者識別および認証、ならびに双方向コミュニケーションは、連邦州または専門ポータルの既存の利用者アカウントおよびメールボックスを介して行なうこともできる。前段で言及されている期間は、連邦内務省がIT計画委員会と協議の上、連邦公報で、州アカウントから中央市民アカウントへの自動移行の要件が満たされたことを発表した日に開始する。第3条(1)前段に従って連邦が提供する中央市民アカウントは、ドイツIDとしてさらに開発される。 |
(2) Die nach § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung in der Steuerverwaltung bis einschließlich 31. Dezember 2019 eingesetzten sicheren Verfahren werden bundesweit zum Nachweis der Identität auf dem Vertrauensniveau „substantiell“ anerkannt. | (2) 2019年12月31日付の財政法第87a条(6)項に従って税務管理で使用される安全な手続きは、信頼性において「実質的」なレベルでの本人確認を目的として、全国的に認められる。 |
(3) Abweichend von § 3 Absatz 3 ist von der Verwendung des einheitlichen Organisationskontos abzusehen, wenn für die Inanspruchnahme einer elektronischen Verwaltungsleistung und die sonstige elektronische Kommunikation ausnahmsweise ein höheres Vertrauensniveau erforderlich ist. | (3) 第3条(3)項の例外として、例外的なケースで、電子行政サービスおよびその他の電子通信の利用に高いレベルの信頼性が求められる場合、標準組織アカウントの利用は免除される。 |
(4) Öffentliche Stellen sind von der Verpflichtung nach § 3 Absatz 3 bis einschließlich 31. Dezember 2031 ausgenommen in Bezug auf elektronische Verwaltungsleistungen, die der Durchführung | (4) 公共部門団体は、2031年12月31日までは、第3条(3)項に基づく義務を免除される。ただし、 |
1 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013, (EU) 2021/1060 und (EU) 2021/1755 sowie der Richtlinie 2003/87/EG (ABl. L 63 vom 28.2.2023, S. 1) geändert worden ist, | 欧州地域開発基金、欧州社会基金プラス、結束基金、公正な移行基金、欧州の海洋・漁業・水産養殖基金、およびそれらのための財政規則、ならびに庇護、移民、統合基金、 域内安全基金および国境管理・ビザ政策のための財政支援手段に関する共通規定(OJ L 231, 30.6.2021, p. 159)について、 欧州議会および理事会の2023年2月27日付規則(EU)2023/435による改正(復旧およびレジリエンス計画におけるREPowerEU章に関する規則(EU)2021/241の改正、規則(EU)No 1303/2013、規則(EU)2021/1060、規則(EU)2021/1755の改正、指令2003/87/ECの改正(OJ L 63, 28.2.2023, p. 1))による 2021/1755および指令2003/87/EC(OJ L 63、2023年2月28日、p. 1)の改正に関するもの、 |
2 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/648 der Kommission vom 15. Februar 2022 (ABl. L 119 vom 21.4.2022, S. 1) geändert worden ist, und | 欧州議会および2021年12月2日付理事会規則(EU)第2021/2115号の第2条、共通農業政策に基づき加盟国が策定し、欧州農業保証基金(EAGF)および欧州農村開発基金(EAFRD)が資金提供する戦略計画(CAP戦略計画)の支援に関する規則を定め、規則(EU)第1305 /2013および(EU)No 1307/2013(OJ L 435, 6.12.2021, p. 1)を廃止する 2022年2月15日付の欧州委員会委任規則(EU)2022/648(OJ L 119, 21.4.2022, p. 1)による最終改正、および |
3 der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1408 der Kommission vom 16. Juni 2022 (ABl. L 216 vom 19.8.2022, S. 1) geändert worden ist, dienen. | 欧州議会および2021年12月2日付理事会規則(EU)第2021/2116号の第3条(共通農業政策の資金調達、管理、監視および理事会規則(EU)第1306/2013号の廃止)(OJ L 435, 6.12.2021, p. 187) 最終改正は、2022年6月16日付の委員会委任規則(EU)2022/1408(OJ L 216, 19.8.2022, p. 1)による。 |
(5) Wird der Nachweis der Identität nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b erbracht, so kann die spätere Authentisierung des Nutzers auch durch Authentisierungsmittel nach § 10 Absatz 3a des Personalausweisgesetzes erfolgen.s | (5) 第3条(4)第1項bに従って身元証明が提供された場合、その後のユーザー認証は、ドイツIDカード法第10条(3a)に従った認証によっても行うことができる。 |
« 米国 NIST IR 8356 デジタルツイン技術におけるセキュリティと信頼の考慮点 (2025.02.14) | Main | ドイツ BSI 多要素認証・パスキーのすすめ(パスワード変更の日とより安全なインターネットの日) »
Comments